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Was gehört zum Sperrmüll? Bestimmungen und Vorgaben beachten

Aug. 10, 2023

Beräumung: So gelingt die schnelle Entrümpelung

Alte und defekte Möbel, Matratzen, Teppiche und andere sperrige Dinge lassen sich nicht im Hausmüll entsorgen, da sie zu groß sind. Solche beweglichen Gegenstände zählen zum Sperrmüll.


Was gehört zum Sperrmüll? In den einzelnen Kommunen gelten unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich handelt es sich um sperrigen Abfall. Bevor Sie solche Gegenstände entsorgen, sollten Sie sich mit den in Ihrer Gemeinde geltenden Bestimmungen vertraut machen.

Bauschutt und Mischabfall auf einer Baustelle

Was gehört zum Sperrmüll? Größere bewegliche Haushaltsgegenstände

Jede Kommune legt selbst fest, was in den Sperrmüll gehört und was Sie bei einem Wertstoffhof entsorgen müssen. Grundsätzlich zählen

 

  • Möbel aller Art
  • Gartenmöbel
  • Matratzen
  • Musikinstrumente
  • Teppiche 
  • Koffer


zum Sperrmüll.


Größere Blumenkübel oder Blumenkästen aus Holz, Metall oder Kunststoff gehören in den meisten Kommunen zum Sperrmüll. Kleinere Blumentöpfe aus Kunststoff entsorgen Sie im Hausmüll. 


Metallgegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen oder Leitern fallen unter die Kategorie Schrott. Ob Sie sie auch als Sperrmüll entsorgen können, ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt. Ähnliche Regeln gelten für alte Haushaltsgeräte wie Elektroherde, Waschmaschinen oder Fernseher. Dabei handelt es sich um Elektroschrott. In einigen Kommunen ist es erlaubt, Elektroschrott mit dem Sperrmüll zu entsorgen. In der Regel müssen Sie Elektroschrott und Metallschrott getrennt vom übrigen Sperrmüll abstellen. 


Wichtig

Gehören Elektrogeräte in Ihrer Kommune zum Sperrmüll, müssen Sie zuvor Akkus und Batterien entfernen. Für deren Entsorgung ist der Wertstoffhof zuständig.

Maße und Gewicht bei Sperrmüll

In den Kommunen gelten für den Sperrmüll zumeist Grenzen bei Abmessungen und Gewicht. Die einzelnen Teile dürfen oft nicht länger oder breiter als 2,50 Meter sein. Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft laden die einzelnen Gegenstände von Hand in das Abfallfahrzeug. Die Objekte sollten daher ein Gewicht von 50 Kilogramm nicht überschreiten.

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

In den Kommunen gelten unterschiedliche Bestimmungen darüber, was nicht in den Sperrmüll gehört. Grundsätzlich fallen einige Abfallarten nicht in diese Kategorie:



  • Baustellenabfälle wie Bauschutt, Isoliermaterial, Fliesen, Fenster oder Türen
  • Mineralische Abfälle, zu denen Sanitärkeramik oder Natursteinplatten gehören
  • Kartonagen
  • Kleinteile wie Kinderspielzeug, Geschirr oder Alttextilien
  • Sondermüll, beispielsweise Autobatterien, asbesthaltige Dachpappe, Altöl oder Farbe
  • Gartenabfälle wie Grünschnitt oder abgestorbene Pflanzenteile


Kleinteile entsorgen Sie im Hausmüll, Kartonagen als Papier und Pappe. Organische Gartenabfälle geben Sie in die Biotonne. Einige Kommunen stellen Säcke für Hecken- oder Baumschnitt bereit. Für Sondermüll und mineralische Abfälle ist der Wertstoffhof zuständig. 


Wir stellen Ihnen Container bereit und entsorgen die verschiedenen Abfallarten, die nicht zum Sperrmüll gehören. Möchten Sie Sondermüll oder mineralische Abfälle entsorgen, bieten wir Ihnen auch dafür Container an.

Wie oft kann man Sperrmüll anmelden?

In vielen Kommunen können Sie einmal im Jahr kostenlos Sperrmüll abholen lassen. Einige Kommunen legen dafür feste Termine fest. Möchten Sie Sperrmüll außerhalb dieser Termine entsorgen, müssen Sie ihn anmelden. Das ist oft bis zu zweimal im Jahr kostenlos möglich.


Einige Kommunen erheben für Sperrmüll Gebühren, die sie eigenverantwortlich festlegen. Die Gebühren gelten oft pro Kubikmeter.

Was gehört zum Sperrmüll? Wir helfen Ihnen

Haben Sie viel Sperrmüll, aber auch Bauschutt und Sondermüll, ist eine professionelle Entsorgung sinnvoll. Wir kümmern uns um Ihren Sperrmüll und nehmen auch eine Entrümpelung oder Beräumung vor. So müssen Sie alte Möbel, Teppiche oder andere große und schwere Gegenstände nicht selbst aus der Wohnung tragen. 


Bei Haushaltsauflösungen, Umzügen oder Zwangsräumungen fallen neben Sperrmüll noch andere Arten von Müll an. Wir trennen den Müll nach Kategorien und entsorgen ihn fachgerecht.

Unterschiedliche Regelungen für Sperrmüll in den Kommunen

In den Kommunen gelten unterschiedliche Regelungen, was zum Sperrmüll gehört. In vielen Kommunen können Sie einmal jährlich Sperrmüll kostenlos abholen lassen. Andere Kommunen erheben grundsätzlich Gebühren. 


Kontaktieren Sie uns, wenn Sie viel Sperrmüll oder auch andere Abfälle haben. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot und kümmern uns um die Entsorgung.

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